Inkontinenzberatung
Inkontinenz bezeichnet die fehlende oder mangelnde Fähigkeit des Körpers, Urin oder Stuhl zu halten und kontrolliert abzugeben. Folglich kommt es zu einem ungewollten Urinverlust (Harninkontinenz) oder Stuhlabgang (Stuhlinkontinenz). Häufig tritt eine Inkontinenz als Nebenerscheinung einer Krankheit auf.
Viele Ursachen können zu einer Harn- oder Stuhlinkontinenz führen:
Eine Operation,
bei der Nerven in Mitleidenschaft gezogen wurden,
eine Beckenbodenschwäche oder neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose sind nur einige wenige, die in Betracht kommen.
Wenn sie Stuhl oder Urin nicht mehr richtig halten können, ist das vielen Menschen peinlich. Sie trauen sich oft nicht, ihre Ärztin oder ihren Arzt um Rat zu fragen. Dabei gibt es Behandlungsmöglichkeiten.
Je nach Ursache kommen zum Beispiel Beckenbodentraining, Einlagen, Medikamente oder eine Operation infrage. Welche Therapie im Einzelfall hilft, hängt von der Inkontinenz-Form ab und ist unterschiedlich. Daher gilt: Betroffene sollten sich ärztlich untersuchen und entsprechend beraten lassen.
häufige Fragen:
Was übernimmt die Krankenkasse bei Inkontinenz?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Versicherten die medizinisch notwendigen Produkte, die vom Arzt verordnet wurden. Dabei handelt es sich um Inkontinenzartikel, die zur Grundversorgung dienen. Versicherte ab 18 Jahren zahlen dabei die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, aber maximal zehn Euro im Monat.
Wann bekomme ich Inkontinenzmaterial auf Rezept?
Inkontinenz Rezept – Was sind die Voraussetzungen? Inkontinenzmaterial auf Rezept erhalten Sie, wenn eine Inkontinenzform sprich Harn- oder/und Stuhlinkontinenz vorliegt. Steht die Inkontinenz im Zusammenhang mit einer anderen Krankheit, ist eine Versorgung über die Krankenkasse auch möglich.